Ratgeber für den Todesfall
Anweisungen für den Todesfall
Wenn wir uns mit dem eigen Ableben befassen,
verweilen wir in Gedanken mit Sicherheit bei den Menschen, welche
uns nahe stehen. Dereinst, wenn die Zeit für uns gekommen ist und
wir diese Welt verlassen, werden die Hinterblieben schwere Stunden
durchleben. Helfen wir ihnen, in dem wir uns rechtzeitig Gedanken
über das „Danach“ machen. Hinterblieben sind oft hilflos. Fragen
sich, was für Vorstellungen der Verstorbene in Bezug auf die
Trauerfeier und Ruhestätte hatte. Diese Unsicherheit für nicht
selten zu Schuldgefühlen, welche über Jahre das Leben dieses
Menschen belastet. Helfen wir ihnen, indem wir unsere Wünsche klar
zum Ausdruck bringen. Geben wir ihnen ein Dokument, in welchem
sie die nötigen Angaben finden um die Pflichten, welche Sie noch zu
erledigen haben, ohne langwieriges suchen, bewältigen können.
Zum Ausfüllen von Hand. Anweisung für
den Todesfall. Formular als PDF-Datei
Zum Ausfüllen mit Word. Anweisung für
den Todesfall als DOC-Datei
Wissenswertes zum Testament ~ Vorsorge für die
Nächsten
Der Gedanke an den
eigenen Tod, die Vorstellung, endgültig Abschied nehmen zu müssen,
verunsichert. Gerade deshalb ist es wichtig festzuhalten, was nach
dem Tod mit dem Nachlass geschehen soll. Viele Menschen scheuen
sich, ein Testament zu errichten. Es muss uns bewusst sein, ein
Testament ist nicht nur für reiche Leute sinnvoll. Mit einem klaren
Testament lassen sich die schmerzlichen Erfahrungen vermeiden,
die viele Menschen, im Zusammenhang mit Erbstreitigkeiten, machen
mussten. Der Ratgeber der Stiftung Pro Senectute ist ein sinnvolles
Hilfsmittel, um sich in Ruhe mit dieser Materie auseinander
zusetzen.
Ratgeber der Stiftung Pro Senectute lesen
Mit der Patientenverfügung haben Sie die
Gewissheit, dass Ihr Wille bezüglich medizinischer Behandlung auch
dann respektiert wird, wenn Sie ihn nicht mehr selber äussern
können.
Die Patientenverfügung des
Roten Kreuzes Kanton Zürich, die gemeinsam mit
Dialog Ethik ausgearbeitet wurde, regelt alle wichtigen Fragen
um Leben und Tod. Zudem entlastet die schriftliche Willensäusserung
die Angehörigen und das medizinische Personal bei schwierigen
Entscheidungen.
Das SRK ergänzt seine Patientenverfügung, durch ein telefonisches
oder individuelles Beratungsangebot. Letztlich geht es um die
Entscheidung, ob das Leben durch medizinische Massnahmen verlängert
werden soll oder nicht. Sie können die SRK Patientenverfügung
kostenlos herunterladen
oder für CHF 12.-- (exkl. MwSt. und Versandkosten) über diesen Link,
beim Roten Kreuzes Kanton Zürich in gedruckter Form
bestellen.
Ratgeber nach einem Todesfall
Was müssen Sie nach einem Todesfall tun?
Todesfall zu Hause:
Hausarzt/Notfallarzt benachrichtigen. Dieser stellt die
Todesbescheinigung aus.
Tod infolge eines Unfalls oder Suizid: Notfallarzt
(Tel. Nr. 1811 oder 1818) und Polizei (Tel. Nr. 117)
benachrichtigen. Die Polizei muss nicht nur bei Verkehrsunfällen und
Suiziden, sondern auch bei Arbeits-, Haushalts- und sonstigen
Unfällen beigezogen werden.
Todesfall in Spital oder Heim: Die Spital- oder
Heimverwaltung leitet die erforderlichen Unterlagen direkt an das
zuständige Zivilstandsamt weiter und orientiert die Angehörigen über
die notwendigen Formalitäten.
Meldung an:
Zivilstandsamt/ Gemeinde Alle Todesfälle sind von den Angehörigen so
schnell als mglich dem Zivilstandsamt am letzten Wohnort des
Verstorbenen mitzuteilen
Ganzer Ratgeber lesen
Formulare
Hinweis: Die unten aufgeführten Formulare werden vom Bezirksgericht Zürich der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und befinden sich auf ihrem Surfer. Die jeweilige Zustelladresse, erfahren Sie bei Ihrer Wohngemeinde.
Bescheinigung für Auskunft
Ausschlagung
Erbschaftskonkurs
Registrierung von Geburt und Tod
Verschollenerklärung
Gerichtliche Feststellung von Leben und Tod


